Verfassungs- und Rechtsausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition

Dresden, 23. November 2022

PRESSEMITTEILUNG
der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Haushaltsberatungen im Verfassungs- und Rechtsausschuss

Gewaltschutz, Anwärtersonderzuschlag, internationale Zusammenarbeit – Verfassungs- und Rechtsausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition

In seiner heutigen Sitzung hat der Verfassungs- und Rechtsausschuss die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2023/24 beraten.
Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten zum Beispiel die Stärkung des Gewaltschutzes, die Einführung eines Anwärtersonderzuschlags und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Hanka Kliese, Sprecherin für Recht und Verfassung, Gleichstellung und Europa: 

„Im Verfassungs- und Rechtsausschuss haben wir heute den Gewaltschutz ausgebaut, das ist uns besonders wichtig. Wir stärken Beratungsnetzwerke für Opfer von Gewalt und  auch diejenigen, die in sozialen Einrichtungen arbeiten. Im Bereich der Antidiskriminierung ist uns ein besonderes Anliegen, mobile Beratungsangebote im ländlichen Raum zu stärken.

Im Bereich der Justiz setzen wir mit dem Anwärtersonderzuschlag einen Anreiz, sich für einen Job im Justizvollzug zu entscheiden. Wir erhoffen uns dadurch eine bessere Durchmischung der Altersstruktur in den JVAen und damit auch eine Entlastung des langjährig tätigen Personals.

Und auch die internationale Zusammenarbeit liegt uns am Herzen. Sie braucht Beständigkeit, um langfristige Veränderungen herbeizuführen. So fördern wir nicht nur das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen und Initiativen in Uganda, sondern bauen die erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Tschechien und Polen aus.”

Die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2023/24 mit den heute gefassten Beschlussempfehlungen des Ausschusses wird am 19. und 20. Dezember im Landtag erfolgen.

Auswahl von Änderungsanträgen der Beschlussempfehlung:

 

–          Gewaltschutz & Antidiskriminierungsarbeit

Mehr als 600.000 Euro in 2023 und 2024 zur Stärkung des Gewaltschutzes und der medizinischen Soforthilfe. Dies beinhaltet u.a.:

  • die Stärkung eines Beratungsnetzwerkes für Opfer von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt und Einrichtung einer sachsenweiten Beratungsstelle, die Information und Kooperation von Fachkräften und Multiplikator:innen unterstützt
  • Weiterbildungsangebote Gewaltschutz für Mitarbeitende von sozialen Einrichtungen
  • Fortführung eines Angebots zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung inkl. vertraulicher Spurensicherung
  • Im Doppelhaushalt 2023/24 wurden 100.000 Euro eingestellt, um mobile Antidiskriminierungsangebote im ländlichen Raum auszubauen.

–          Anwärtersonderzuschlag

  • Die Ausbildung für den sächsischen Justizvollzugsdienst wird durch die Einführung eines Anwärtersonderzuschlages attraktiver gestaltet und dem  Bewerber:innenrückgang der letzten Jahre entgegengewirkt. Sachsen zählte bisher zu den wenigen Bundesländern, in denen ein solcher Zuschlag nicht bezahlt wurde. Für den Anwärtersonderzuschlag stehen in 2023 740.000 Euro und 2024 1,92 Millionen Euro zur Verfügung.

–          Internationale Zusammenarbeit:

  •  Zuschüsse zur Förderung Entwicklungspolitischer Maßnahmen im In- und Ausland in Höhe von 300.000 Euro p.a., z. B. für das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e. V. (150.000 Euro p.a.) und zur Förderung weiterer Maßnahmen in Uganda
  • Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Tschechien und Polen (100.000 Euro p.a.)