Sozialausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition

Dresden, 22. November 2022

PRESSEMITTEILUNG
der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Haushaltsberatungen im Sozialausschuss

Schulsozialarbeit, Tafeln, Zuckertütenscheck – Sozialausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition

In seiner gestrigen Sitzung hat der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2023/24 beraten. Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten zum Beispiel die Stärkung der Schulsozialarbeit, die Einführung eines Zuckertütenschecks und die Stärkung der Verbraucher:innen.

Dazu erklären die Fachsprecher:innen der Fraktion:

Simone Lang, Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege: „Der Sozialstaat muss gerade in schwierigen Zeiten für die Menschen da sein. Die Änderungsanträge der Koalition sorgen hier für konkrete Unterstützung – sie geben Sicherheit in der Krise: für Verbraucher:innen, beim Pflegebudget der Kommunen oder auch mit Geld aus dem Landeshaushalt für die Tafeln. Außerdem stellen wir das Geld für die Modellprojekte des neuen Krankenhausgesetzes bereit. Besonders wichtig ist zudem, dass seitens der Koalition die dringend notwendige Förderung der Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht wird.”

Albrecht Pallas, Sprecher für Integration: „Die Integration ist und bleibt eine dauerhafte Aufgabe unserer Gesellschaft. Deshalb stocken wir die Förderung für integrative Maßnahmen auf und schaffen ein landesweites ‘Online-Sprachmittler-Angebot’. Darüber hinaus fördert der Freistaat erstmals Sozialberatungsstellen, um eine Reintegration in das Regelsystem der Krankenversicherungen zu ermöglichen. Schätzungen zufolge leben bis zu 17.000 Menschen in Sachsen ohne ausreichende Krankenversicherung. Diese wollen wir mit diesem Angebot unterstützen.”

Juliane Pfeil, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie: „Kinder, Jugendliche und Familien stehen im Mittelpunkt dieses Haushalts. Das zeigen auch die Änderungen der Koalition beim Ausbau der Schulsozialarbeit, bei der langfristigen Festschreibung der Jugendpauschale und bei der institutionellen Hilfe und Unterstützung von jungen Menschen. Viele Eltern wissen, dass die Einschulung nicht nur ein großer Schritt  für unsere Kleinsten ist. Er ist oft auch mit großen Kosten verbunden, egal ob für Ranzen, Sportzeug oder Hefte. Mit dem 100-Euro-Zuckertütenscheck wollen wir in den nächsten drei Jahren beim Füllen der Schultüte helfen.”

Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion: „Auch mit diesem Doppelhaushalt schließen wir eine weitere Lücke bei der Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Konkret haben nun alle taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2023/24 mit den gestern gefassten Beschlussempfehlungen des Ausschusses wird am 19. und 20. Dezember im Landtag erfolgen.

Auswahl von Änderungsanträgen der Beschlussempfehlung:

Gesundheit und Pflege

  • Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen
  • Modellprojekte in der Gesundheitsversorgung (gemäß neuem Krankenhausgesetz) in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr
  • Erhöhung des Pflegebudgets in den Kommunen.

Kinder & Jugend

  • Erhöhung der Mittel für Schulsozialarbeit
    • + 3,4 Millionen EUR 2023
    • + 3,3 Millionen EUR 2024
    • von 66,5 Millionen Euro auf 73,2 Millionen Euro
  • Zuckertütenscheck:
    100 Euro Zuschuss für die Erstausstattung bei der Schuleinführung

    • 4,5 Millionen Euro pro Jahr mind. 2023 bis 2025
  • Jugendpauschale über 2024 hinaus gesichert

Verbraucher:innen

  • Die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung wird für 2023/24 um 1,2 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro erhöht.
  • Unterstützung für Tafeln mit erstmals 1 Millionen Euro

Inklusion

  • +790.000 Euro für Nachteilsausgleiche für Taubblinde gemäß Landesblindengeldgesetz

Integration

  • Aufstockung des Förderprogramms „Integrative Maßnahmen“
    • + 1,6 in 2023 und + 2,0 Millionen EUR in 2024

Demokratie
Stärkung des Programms Weltoffenes Sachsen + 4 Millionen EUR (2×2 Millionen EUR) über beide Jahre / Erhöhung von 7,3 auf 9,3 Millionen EUR