Sachsen wird inklusiver

„Bis 2014 war Inklusion in Sachsen im Handeln der Regierung eher ein Randthema. Es wurde auf die Schule beschränkt und auch da passierte nicht so viel. Nach der Landtagswahl änderte sich das. Inklusion bekam einen anderen Stellenwert – weil Teilhabe eben ein Menschenrecht ist“, so Hanka Kliese.

„Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun aus Integration Inklusion. Aus dem Integrationsgesetz wird das Inklusionsgesetz. Ein Beispiel ist die Teilhabe von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen, die nun endlich ein verbrieftes Recht auf  Gebärdensprache etwa bei Elternabenden haben.“

„Auch die Sächsische Staatsregierung wird inklusiver. Künftig werden der Inklusionsbeauftrage und der Beirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Staatskanzlei angesiedelt. Damit werden wir einerseits unserem grundsätzlichen Ansatz gerecht, dass Politik für Menschen mit Behinderung kein Nischenthema ist. Andererseits tragen wir auch zur Bewusstseinsbildung in der Staatskanzlei bei.“

Der Staat müsse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zum Vorbild werden. „Vorbilder sind nämlich dringend nötig. Denn immer noch bezahlen sehr viele Arbeitgeber lieber die sogenannte Ausgleichsabgabe, statt Menschen mit Behinderungen einzustellen.“ Gerade Menschen mit Behinderungen aber profitierten nicht vom Aufschwung am Arbeitsmarkt.

Mit dem neuen Gesetz werde zudem den Schwerbehindertenvertretungen die Arbeit erleichtert. „Für sie ist das Gesetz ein wichtiger Anker.“ Kliese plädierte dafür, dass die jetzt zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder besonders den Selbstvertretungen zu Gute kommen. „Ich denke dabei etwa an die Geschäftsstellen der Selbsthilfeverbände. Inklusion in Sachsen kann nur funktionieren, wenn diese Verbände ihre wichtige kritische und unterstützende Arbeit auch wirklich ausfüllen können.“

Der komplette Gesetzestext lässt sich hier nachlesen.