Urteil zum Wahlrecht schnell umsetzen – Inklusionsgesetz voranbringen

Inklusion
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nun eindeutig geklärt: Es ist nicht rechtens, Menschen ein Grundrecht abzusprechen, nur weil sie auf Betreuung angewiesen sind. Nachdem nun die juristische Dimension der Ausschlüsse von Wahlen geklärt ist, sollte sich die CDU einen Ruck geben, um Betroffenen so schnell wie möglich das Wählen zu ermöglichen und den bisherigen Zustand des Unrechts in Sachsen zu beenden.
 
Wir haben im Koalitionsausschuss klar vereinbart, dass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Inklusionsgesetz beraten und verabschieden werden. Jetzt muss schnell gehandelt werden. Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, dass bislang von der Wahl pauschal ausgeschlossene Menschen zur Landtagswahl am 1. September ihre Stimme abgeben dürfen.
 
Der Ausschluss von Wahlen ist eine veraltete, menschenrechtlich höchst fragwürdige Regelung. Es entspricht unserem Menschenbild, dass keinem Menschen wegen seiner Behinderung ein Grundrecht aberkannt werden darf. Wir können jetzt in Sachsen noch vor dem Bund zu einer fortschrittlichen Lösung kommen – das steht uns beim Thema Inklusion gut zu Gesicht.