Mein Weihnachtswunsch – ein Inklusionsgesetz für Sachsen

Die inklusionspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Hanka Kliese, ist mit dem vergangene Woche verabschiedeten Doppelhaushalt in ihrem Fachbereich sehr zufrieden. „Das Budget für das Landesblindengeld wurde erstmals seit fast 20 Jahren aufgestockt – um zwei Millionen auf insgesamt 41 Millionen Euro. Somit bekommen blinde Menschen monatlich 350 Euro, hochgradig Sehbehinderte 80 Euro, Gehörlose 130 Euro und Eltern schwerstbehinderter Kinder 100 Euro pro Monat. Der sächsische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde erneut mit mehreren Millionen Euro untersetzt. Für Verkehrsunternehmen im ÖPNV stehen rund 24 Millionen Euro dafür bereit, dass sie schwerstbehinderte Menschen unentgeltlich befördern. Und auch das bei den Kommunen beliebte Förderprogramm ,Lieblingsplätze für alle‘ wird mit jährlich fünf Millionen Euro weitergeführt.“
„Teilhabe ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen Hilfe brauchen, um dabei zu sein und ihre Rechte und ihre Wünsche wahrzunehmen, dann müssen wir sie dabei unbedingt unterstützen“, so Hanka Kliese.
Was in unserer Bilanz noch fehlt, ist ein Inklusionsgesetz für Sachsen, in dem die Staatsregierung die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Im Koalitionsvertrag haben wir mit der CDU vereinbart, das Gesetz in dieser Legislaturperiode aufzulegen. Für das neue Jahr wünsche ich mir, dass wir dieses Gesetz verabschieden.“
Bisher hat das Sozialministerium noch keinen Gesetzentwurf für ein Inklusionsgesetz in den Landtag eingebracht. „Damit das Gesetz bis zum Sommer 2019 verabschiedet werden kann, wird die SPD im Januar einen eigenen Entwurf in den Landtag einbringen. Die Eckpunkte des sächsischen Behindertenbeauftragten sind dabei für uns eine sehr gute Grundlage. Wir laden alle Fraktionen ein, sich an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen zu beteiligen und hoffen auf breite Unterstützung“, so Kliese abschließend.
Hintergrund: Bereits am 28. September 2017 hat Stephan Pöhler, der sächsische Behindertenbeauftragte, Eckpunkte für ein Inklusionsgesetz in Sachsen vorgestellt. Der Entwurf ist auf seiner Webseite einsehbar:  www.behindern.verhindern.sachsen.de/download/saechsisches-inklusionsgesetz-barrierefrei.pdf
Die entsprechende Medieninformation ist hier nachzulesen: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/213664