Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen beschlossen

Am 27. Juni 2018 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen beschlossen. Der amtliche Titel lautet „Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen“. 

In den vorhergehenden Verhandlungen war es Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion, und Dagmar Neukirch, Sprecherin für Soziales und Pflege, wichtig, den „Geist“ des BTHG – der den Mensch und sein Recht auf Teilhabe in den Mittelpunkt stellt – mehr hervorzulocken. Die zentralen Verbesserungen zum Regierungsentwurf, die durch die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag erreicht werden konnten, sind:

  • Die Clearingstelle wird nicht beim KSV, sondern beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung angesiedelt.
  • Die Besetzung der Clearingstelle wird ausgeglichener gestaltet.
  • Es wird sichergestellt dass die Breite der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung repräsentiert wird.
  • Es werden einige sprachliche Änderungen vorgenommen. Diese sind Hanka Kliese wichtig, da sie ein Zeichen für einen achtsameren Umgang sind, so z.B. die Änderunge von „Leistungsempfängern“ und „Leistungsberechtigten“.

All das betonte Hanka Kliese in ihrer Rede. Zum Gesetz wurde ein sogenannter Entschließungsantrag verabschiedet. Die Punkte eines solchen Antrags begleiten ein Gesetz, können aber meist nicht direkt im Gesetz geregelt werden. Zentrales Thema ist dabei insbesondere die Wirkung der Gesetze in Sachsen zu überprüfen.

Dresden, den 28. Juni 2018