Aufarbeitung des DDR-Unrechts ist noch lange nicht beendet

In der Plenarsitzung vom 1. Februar stand die Besserstellung ehemals politisch Verfolgter in der DDR auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD setzten sich gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen diesbezüglichen Antrag ein. Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz war am 1. Juli 1994 in Kraft getreten, bestehend aus dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz. Die berufliche Rehabilitierung betrifft zum Beispiel Menschen, die aus religiösen oder politischen Gründen die Universität verlassen mussten oder nicht studieren durften. Zu den verwaltungsrechtlichen Fällen zählen etwa solche wie Grundstücksenteignungen, rechtswidrige Polizei-Einsätze oder Eingriffe ins Vermögen, wie bei politisch Inhaftierten.

Am 31.12.2019 wäre dieses Gesetz nach ursprünglicher Rechtslage ausgelaufen. Mit dem gemeinsamen Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und im Bundesrat für eine Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungs-gesetze und für einen erleichterten Zugang der Betroffenen zu Rehabilitierungs-leistungen einzusetzen. Damit wird der Staatregierung der Rücken gestärkt, die bereits begonnenen Initiativen auf Bundesebene fortzusetzen und weiter zu verstärken.

Seit Inkrafttreten wurden bis zum Zeitpunkt der letzten bundeseinheitlichen Datenerhebung 2002 35.763 Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt.

„Nun könnte man meinen, seit 1994 war ausreichend Zeit, Anträge zu stellen. Für manche Menschen ist das nicht so einfach mit der Aufarbeitung. Jeder Mensch verarbeitet Leid und Repression anders, einige offensiv-fordernd, andere ängstlich und zurückhaltend. Opfer der SED-Diktatur müssen selbst entscheiden können, wann für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist.“, so Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Sprecherin für Erinnerungskultur, in Ihrer Rede zur Einbringung des Antrages. Es gebe noch viele Dunkelstellen, etwa im Bereich der Dopingopfer.

„Für all diese Menschen ist es wichtig, dass das Gesetz entfristet wird. Jede und jeder muss selbst entscheiden dürfen, wann der richtige Zeitpunkt für persönliche Aufarbeitung gekommen ist. Diese Freiheit können wir den Opfern mit der Entfristung geben, daher danke ich meinen Kollegen von der CDU für ihre Kooperation in dieser wichtigen Angelegenheit und den Grünen für ihren Nachdruck“, so Kliese abschließend.