Angliederung der Stasi-Unterlagen an Bundesarchiv wird historischer Bedeutung nicht gerecht

Heute hat die „Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“ ihren Abschlussbericht dem Bundestagspräsidenten übergeben. Der Bericht schlägt vor, dass die Stasi-Unterlagen bis zum Herbst 2021 in das Bundesarchiv integriert werden sollen. Die Ergebnisse der Expertenkommission werden nun den Abgeordneten des Bundestages zur Diskussion gestellt.

Dazu erklärt Hanka Kliese, Sprecherin für Erinnerungskultur der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Ich erhoffe mir eine lebhafte Debatte der Abgeordneten, die vor allem die Belange der Opfer der SED-Diktatur in den Fokus rückt. Diese waren bedauerlicherweise in der fachlich hochkarätig besetzten Kommission nicht vertreten. Die Zugänglichkeit der Stasi-Akten ist ein Erfolg der Friedlichen Revolution. Kein anderes Land hat auf diese Weise die Tätigkeit eines Geheimdienstes je offengelegt. Eine Angliederung an das Bundesarchiv wird dieser historischen Bedeutung nicht gerecht. Es wurde die Chance vertan, die Stasiunterlagen in ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung weiter zu würdigen und die Behörde zu reformieren. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Bundestag sowie auf Expertenmeinungen in hoffentlich anstehenden Anhörungen. Wichtig bleibt, dass die Akten für die Opfer wohnortnah zugänglich bleiben müssen und es keine Einschränkungen im Forschungsbereich gibt. Hier bin ich unsicher, ob der Vorschlag der Kommission das gewähren kann.“

Bereits letzte Woche haben die Fraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag einen Antrag (DrS 6/4469) in den Verfassungs- und Europaausschuss erfolgreich eingebracht, der den Erhalt der drei in Sachsen gelegenen BStU-Außenstellen in der bisherigen Form an den bisherigen Standorten Leipzig, Dresden und Chemnitz fordert.