Taubblinde Menschen aus der Isolation befreien

Mit einem Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU (Drucksache 6/2658) wird  heute ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen getan.

Hanka Kliese: „Wir wissen viel zu wenig über taubblinde Menschen. Unser Antrag soll der Bewusstseinsbildung dienen. Das Wichtigste aber sind die konkreten Verbesserungen, die in Form von Leistungen durch ein eigenes Merkzeichen erbracht werden sollen. Ohne Assistenz verharren diese Menschen in ihrer fremdbestimmten Isolation. Das möchten wir ändern.“

+++ Bericht zur Lebenssituation taubblinder Menschen +++

„Wir fordern mit dem Antrag einen Bericht über die Lebenssituation taubblinder Menschen in Sachsen. So ein Berichtsteil, zuweilen oft banal, ist im Fall der taubblinden Menschen von enormer Bedeutung. Denn aufgrund ihrer doppelten Kommunikationseinschränkung wissen wir bisher viel zu wenig über sie.

+++ Besondere Berücksichtigung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskovention +++

„Taubblind zu sein, bedeutet mehr als die Summe aus zwei Sinnesbehinderungen. Es ist eine ganz eigene Lebenssituation, diesem Umstand müssen wir endlich Rechnung tragen. Deshalb geht es  im Antrag auch darum, die Belange taubblinder Menschen bei der Erstellung des Aktions-und Maßnahmeplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskovention besonders zu berücksichtigen.“
 
+++ Merkzeichen für taubblinde Menschen +++

„Dinge, die gehörlose oder blinde Menschen, ohne Assistenz beherrschen, sind für taubblinde Menschen ohne Unterstützung schlichtweg nicht zu bewerkstelligen. Zudem ist es ein Unding, dass diese Menschengruppe laut Sozialgesetzbuch gar nicht existiert.
Folgerichtig setzen wir uns mit dem Antrag auch für ein eigenes Merkzeichen für taubblinde Menschen ein. Bisher sind sie unter dem Merkzeichen „taub“ und dem Merkzeichen „blind“ subsumiert. Das entspricht aber eben nicht ihrer Lebensrealität.
Mit dem Antrag erhöhen wir den Druck auf die Bundesebene, ein solches Merkzeichens einzuführen. Dort gab es bereits seitens der zuständigen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller positive Signale für eine Einführung in dieser Legislatur.“

Dresden, den 17. September 2015