Inklusion ist Menschenrecht – aber nicht in Sachsen.

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und gilt somit auch in Sachsen. Die Konvention sieht in Menschen mit Behinderung keine soziale oder medizinische Problemstellung, sondern garantiert ihnen elementare Menschenrechte. Diese veränderte Sichtweise zwingt auch zu einer veränderten Politik. Die Fraktionen DIE LINKE und SPD im Sächsischen Landtag haben daher einen Entwurf für ein eigenständiges Landesgesetz vorgelegt, das heute im Sächsischen Landtag abschließend beraten und abgestimmt wurde. Trotz der breiten Unterstützung über Parteigrenzen hinweg und von Organisationen und Experten außerhalb des Parlaments fand der Gesetzentwurf leider keine Mehrheit, da er mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP abgelehnt wurde.

Hanka Kliese, Sprecherin für die Belange für Menschen mit Behinderung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur Abstimmung: „Die UN-Konvention verpflichtet alle Bundesländer, ihre Landesgesetze an die neue Rechtslage anzupassen. Sachsen ist inzwischen das einzige Bundesland, das sich beharrlich weigert, die Existenz von Grundrechten der Menschen mit Behinderung anzuerkennen. Dass Menschen mit Behinderung aktiv an der Gesellschaft teilhaben können, ist für uns jedoch nicht verhandelbar. Die Zeit großzügiger Almosen für Bedürftige ist vorbei. Die Bundesrepublik hat sich zur echten Teilhabemöglichkeit verpflichtet. Dieser Verpflichtung kann sich der Freistaat nicht länger entziehen. CDU und FDP haben heute die Chance verpasst, endlich den Weg für eine menschrechtskonforme Politik für und mit Menschen mit Behinderung frei zu machen.“

Horst Wehner, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt: „Manche Kritiker sehen in unserem Gesetzentwurf nur eine ‚Wünsch-dir-was-Liste‘. Allerdings frage ich mich: Was ist so schlimm daran, wenn Menschen mit Behinderungen sich Dinge wünschen, die für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich sind? Was ist das für ein Land, in dem Menschen mit Behinderungen von der Gewährung ihrer Menschenrechte nur träumen dürfen? Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Gehörlosenverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Sozialverband VdK und mit der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen und noch vielen anderen erarbeitet. Dieser Kompetenz für eine inklusive Gesellschaft hat sich Schwarz-Gelb heute verschlossen.“

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen – Sächsisches Inklusionsgesetz“ (Drucksache 5/11841)

Dresden, den 9. April 2014