Schwarzgelb verhindert Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Dagmar Neukirch, Sprecherin für Sozialpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wir haben gehofft, dass angesichts des 5. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland die ablehnenden Voten der mitberatenden Ausschüsse zu unserem Inklusionsgesetzentwurf durch die Zustimmung im federführenden Ausschuss korrigiert würden. Dazu rang sich die Regierungsmehrheit nicht durch. Vielmehr bewies sie, dass Menschenrechte für sie zweitrangig sind. Erstrangig ist die Ablehnung von Vorschlägen der Opposition. Für die Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in Sachsen ist dies ein herber Schlag, denn sie kennen den Nachholbedarf in Sachsen aus eigenem Erleben und erwarten seit Jahren eine Neufassung des rechtlichen Rahmens im Freistaat.“

Horst Wehner, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Pflicht- und keine freiwillige Aufgabe. In diesem Prozess haben unsere beiden Fraktionen der Regierungsmehrheit bzw. der Staatsregierung einen umfangreichen Teilbereich sozusagen vorgearbeitet, indem wir einen wesentlichen, für die dringend notwendige Reformierung des Landesrechtes erforderlichen Gesetzesvorschlag unterbreiteten. Mit einer aufgeschlossenen, die Menschenrechte achtenden Haltung in den Regierungsparteien hätte Sachsen die Chance, mit diesem Gesetz zum Vorreiter in Deutschland zu werden. Mit dem ablehnenden Votum im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zum Entwurf aber zeichnet sich ab, dass diese Chance bewusst vergeben werden soll. Für mich ist das nicht nur eine Missachtung der allgemeinen Menschenrechte, sondern auch ein Beweis der Unfähigkeit der Koalition und der Staatsregierung diese durchzusetzen.“

Dresden, den 27. März 2014