Sächsisches Inklusionsgesetz erntet viel Lob

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag wurde von allen Sachverständigen einhellig als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Es handele sich erkennbar um ein politisches Gesamtkonzept. Insbesondere der Geltungsbereich des Gesetzes, die Regelung besonderer Teilhabebereiche sowie der Vorschlag einer unabhängigen Sächsischen Inklusionsstelle fanden Unterstützung unter den Experten. Fast fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sei es längst überfällig, auch in Sachsen aktiv zu werden. Die Nachbarländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg hätten ihre Behindertengleichstellungsgesetze bereits novelliert. Ausgehend von der bestehenden Rechtslage in Sachsen entspreche das geltende Sächsische Integrationsgesetz (SächsIntegrG) von 2004 bei weitem nicht den neuen Anforderungen und Verpflichtungen der BRK.

Dagmar Neukirch: „Das Sächsische Integrationsgesetz ist in die Jahre gekommen und die breite Zustimmung der Experten zu unserem Inklusionsgesetz liefert eine Steilvorlage an alle demokratischen Fraktionen, die inklusive Gesellschaft endlich auch in Sachsen umzusetzen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird der Freistaat einen Spitzenrang bei der Umsetzung der BRK einnehmen. Dazu muss die Staatsregierung endlich ihre Verweigerungshaltung aufgeben.“

Horst Wehner ergänzt: „Ich bin froh und glücklich, dass uns die Experten bescheinigt haben, ein richtungsweisendes, aber gleichzeitig umsetzbares Gesetz auf den Weg gebracht zu haben. Wer Inklusion will, der sucht Wege, wer nicht, der sucht Begründungen. Unser Entwurf ebnet solche Wege und enthält eine Fülle von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sächsischen Landesrechts. Im Vergleich zum bisher geltenden SächsIntegrG stellt es einen ambitionierten Fortschritt dar, mit der die Regelungen der UN-BRK besser als bisher umgesetzt werden können.“

Dresden, den 13.11.13