Solide Finanzen sind Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Sachsens

Die erste Änderung der Sächsischen Verfassung wurde am Mittwoch, den 08. Mai im Landtag auf den Weg gebracht. Inhalte sind ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot verbunden mit einem Sozialausgleich und einem umfassenden Schutzschirm für Kommunen. Ein Passus im Neuverschuldungsverbot regelt wie Mehrbelastungen für Kommunen aufgefangen werden können.

In den fast einjährigen Verfassungsverhandlungen hatte die SPD-Fraktion sich vor allem für die Absicherung der Kommunalfinanzen stark gemacht. „Eine solide Finanzpolitik in Bund und Land darf nicht auf Kosten der sächsischen Kommunen gehen. Leider mussten wir immer wieder erleben, wie die Staatsregierung Aufgaben von der Landes- auf die kommunale Ebene verlagerte und die Kommunen auf den Kosten sitzen blieben“, erklärt Henning Homann, SPD-Landtagsabgeordneter. Mit der Änderung des Konnexitätsprinzips in Artikel 85 der sächsischen Verfassung soll dies zukünftig nicht mehr möglich sein.

Die sächsischen SPD Mitglieder hatten sich in einem demokratischen Mitgliederentscheid mit über 77 Prozent für die Einführung eines Neuverschuldungsverbots mit kommunaler Absicherung ausgesprochen. Der Landtag hat in der Sitzung am Mittwoch die Überweisung in den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa beschlossen. Mit einem endgültigen Beschluss wird am 10. Juli 2013 gerechnet.

Chemnitz, den 10. Mai 2013