LINKE und SPD bringen Inklusionsgesetz ein

Dr. Dietmar Pellmann, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Der Gesetzentwurf unterscheidet sich vom bisher gültigen so genannten Integrationsgesetz durch eine völlig andere Herangehensphilosophie.  Integration versetzt Menschen mit Behinderung von vornherein in eine Art Objektrolle, auf die es einzuwirken gilt, während Inklusion von der völligen Gleichheit der Menschen ausgeht und nicht die Beeinträchtigung als Ausgangspunkt ansieht. Der Gesetzentwurf zeigt, dass es zwar keine Koalition in der Opposition gibt, dass man aber durchaus zu gemeinsamen Initiativen kommen kann, wenn diese an der Sache orientiert sind. Das setzt natürlich auch Kompromissbereitschaft voraus.

Lebten Ende 1993 in Sachsen knapp 235.000 Schwerbehinderte, so waren es 2011 immerhin 121.000 mehr – im Unterschied zum Rückgang der Gesamtbevölkerung. Da Sachsen mit 46,4 Jahren das Bundesland mit dem höchsten Altersdurchschnitt seiner Bevölkerung ist, müsste der Freistaat auch in der Behindertenpolitik eigentlich eine Vorreiterrolle spielen. Denn bekanntlich nimmt der Anteil Behinderter mit zunehmendem Alter zu. Während der Anteil aller registrierten Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung bei 8,6 Prozent liegt, beläuft er sich bei über 75-Jährigen auf 22,5 Prozent.“

Hanka Kliese, Sprecherin der SPD-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung: „Unser Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung darf nicht länger an Vorurteilen, Kommunikationshindernissen, Treppen, fehlenden Rampen und Aufzügen scheitern. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Alternativen aufzeigen, wie selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung in Sachsen Wirklichkeit werden kann. Dazu zählen Themen wie Schule, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Tourismus, Architektur und vieles mehr. Für diese großen Vorhaben benötigen wir eine gesamtgesellschaftliche Debatte, den politischen Willen sowie eine dauerhafte solide finanzielle Absicherung.“

Die Fraktionen SPD und LINKE vermissen in Sachsen einen konkreten Plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, wie er vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) empfohlen wird. In anderen Bundesländern sind solche Maßnahmepläne längst Realität. Daher wollen die beiden Fraktionen mit ihrem Gesetzentwurf einen Impuls geben, der zugleich konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorsieht.

Dresden, den 6. Mai 2013