Betriebskostenzuschüsse für Tierheime: FDP muss zurückrudern.

„Während Herr Günther in seinem Schreiben an die Tierheime in Sachsen noch den Eindruck erwecken wollte, es gäbe Mittel für alle Betriebskosten, sind es jetzt nur noch Mittel für Futter und Tierarztkosten. Gerade aber für die Kosten, mit denen die Tierheime finanziell besonders zu kämpfen haben, steht keine Förderung zur Verfügung.

Herr Günther hätte sich meine Kleine Anfrage nebst Antwort der Staatsregierung schon richtig ansehen müssen. Dann wüsste er, dass niemand anderes als die Sozialministerin Clauß behauptet hat, es gäbe keine Zuschüsse für Betriebskosten. In meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 5/11156) wollte ich unter der Überschrift ‚Zuschussfähige Betriebskosten sächsischer Tierheime‘ wissen:

Frage 1: Stehen für alle Arten von Betriebskosten sächsischer Tierheim Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung?

Frage 2: Falls nicht für alle Arten von Betriebskosten Mittel zur Verfügung stehen, für welche bestimmten Betriebskosten stehen Mittel zur Verfügung?

Frage 3: In welcher Höhe stehen Mittel für diese bestimmten Betriebskosten zur Verfügung?

Frage 4: Wo sind die Mittel im Haushalt genau festgehalten?

Frage 5: Wo sind die Verfahren zur Bezuschussung dieser Betriebskosten geregelt?

Die Antwort der Staatsregierung war kurz und knapp:

‚Nach Ziffer 2.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 5. November 2001 sind Betriebskosten nicht förderfähig.‘

Eine Unterscheidung nach Futtermittel sowie Tierarztkosten und den nicht zuschussfähigen Betriebskosten gibt es in der Antwort der Sozialministerin nicht. Offensichtlich gibt es zwischen der FDP-Fraktion und der Sozialministerin Differenzen darüber, was Betriebskosten sind und welche Zuschüsse zur Verfügung stehen. Wenn also Herr Günther meint, er müsse jemandem Nachhilfe in Sachen Haushalt geben, dann der zuständigen Fachministerin Frau Clauß. Am besten wäre es aber, wenn FDP und Sozialministerin ihre Begriffsstreitigkeiten auf Kosten der sächsischen Tierheime beenden und für alle Betriebskosten Mittel zur Verfügung gestellt würden.“

Dresden, 28. Februar 2013