Staatsregierung widerspricht FDP: Betriebskosten sächsischer Tierheime sind nicht förderfähig

„Die FDP verspricht in Briefen an sächsische Tierheime großspurig Mittel für Betriebskosten, die in Wahrheit gar nicht existieren. Dies ist eine freche, populistische Lüge und zugleich eine Respektlosigkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin sächsischer Tierheime.

Offensichtlich weiß man bei der FDP nicht, was man gerade eben im Haushalt mitbeschlossen hat. So richtig es wäre, den Tierheimen in Sachsen mit der Förderfähigkeit von Betriebskosten unter die Arme zu greifen, so verwerflich ist, mit dieser Lüge bei den ohnehin auf schwachen finanziellen Beinen stehenden Tierheimen Hoffnungen zu wecken, die auf Grund entgegenstehender Rechtslage gar nicht umgesetzt werden können.“

Hintergrund:

In einem Brief vom Januar diesen Jahres an sächsische Tierheime hat der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Tino Günther, vollmundig behauptet, dass für Betriebskosten der Tierheime Mittel in Höhe von 280.000 Euro pro Jahr abrufbar wären. Dies stieß nicht nur bei den betroffenen Tierheimen auf große Verwunderung, da es der bisherigen Regelung widersprochen hätte. Hanka Kliese, Sprecherin für Tierschutz der SPD-Landtagsfraktion wollte es genauer wissen und stellte eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung. Diese teilte nunmehr kurz und knapp mit: „Nach Ziffer 2.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 5. November 2001 sind Betriebskosten nicht förderfähig.“ (Drucksache 5/11156)

Dresden, den 19. Februar 2013