Sachverständige begrüßen Intention des Sportfördergesetzes als Schritt aus der Freiwilligkeit

„Heute fand im Ausschuss für Schule und Sport des Sächsischen Landtags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf der SPD-Fraktion eines sächsischen Sportfördergesetzes statt. Die Sachverständigen begrüßten die Intention des Gesetzentwurfes als wichtigen Schritt aus der Freiwilligkeit.

Frank Schuster, Geschäftsführer des Landessportbundes Sachsen e. V., betonte die Notwendigkeit, die Sportförderung im Landeshaushalt berechenbar und nachhaltig zu verankern. Ebenso begrüßte er die im Gesetzentwurf vorgesehene Fortführung der Verteilung der Mittel über den Landessportbund.

Die Sachverständigen gaben zudem hilfreiche Hinweise und Anregungen, auf welcher Bemessungsgrundlage die Gelder zukünftig zielgerichteter verteilt werden können. Aufgrund des enormen Investitionsstaus im Bereich der Sportstättenförderung (800 Millionen Euro) sei eine kontinuierliche Förderung für die Planungssicherheit besonders wichtig. Hier sieht unser Gesetzentwurf 25 Millionen Euro jährlich vor.

Die Aufwertung des Behindertensports und seine verstärkte Förderung wurden sowohl seitens des Vertreters des Gehörlosensportverbandes als auch von anderen Sachverständigen besonders begrüßt. Die SPD-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf auch ein Mittel, um die UN-Behindertenrechtskonvention wirksam voranzubringen.

Die heutige Anhörung hat gezeigt, wie wichtig eine kontinuierlich festgeschriebene Sportförderung für die Planungssicherheit der Sportvereine in Sachsen ist. Mit einem Sportfördergesetz können wir vermeiden, dass der Sport Sparzwängen zum Opfer fällt.“

Einen Film über die Notwendigkeit eines sächsischen Sportfördergesetzes (4:38 min) sowie den kompletten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „Gesetz über die Förderung des Sports im Freistaat Sachsen“ (Sächsisches Sportfördergesetz), Drucksache 5/9232, finden Sie unter diesem Link.

Dresden, den 14. September 2012