Kulturabgabe statt pauschaler Bettensteuer

„Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die pauschal erhobene Bettensteuer gekippt. Dieses Urteil begrüße ich, weil somit eine rechtliche Grauzone aufgelöst wurde. Es bleibt jedoch die Frage, wie Kommunen rechtssicher Finanzquellen erschließen können, um ihre touristischen Potentiale zu erschließen und zu pflegen. Eine Möglichkeit dafür sehe ich in einer Kulturabgabe.

Kulturabgaben können insbesondere in Regionen mit einem reichen kulturellen Angebot sinnvoll sein. Viele Gäste sind gern bereit, dafür einen Beitrag zu leisten. Er muss nur verständlich vermittelt werden und dem Erhalt der Kulturlandschaft und der Förderung des Tourismus direkt zugutekommen.

Die Kommunen sind immer weniger dazu in der Lage, ihre kulturelle Infrastruktur zu erhalten. Grund dafür ist nicht zuletzt die verheerende Kürzungspolitik von Schwarzgelb. Gerade die Kürzungen bei der Kulturraumförderung schaden auch dem Tourismus in Sachsen. Daher ist es wichtig und notwendig, solide Einnahmemöglichkeiten zu schaffen, die transparent und wirkungsvoll sind.“

Dresden, den 12. Juli 2012