Schwarzgelbes Heimrecht besteht Realitäts-Check nicht

„Die Kritik der Wohlfahrtsverbände am Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein neues Heimrecht spricht Bände: Kein Wunder, denn Schwarzgelb will sowohl Pflege- als auch Behinderteneinrichtungen an die Kette der vielen Heimverordnungen legen. Schuld daran ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nur in Heim oder Nicht-Heim unterscheidet. Damit besteht er den Realitäts-Check jedoch nicht, denn pflegebedürftige Menschen leben heutzutage in höchst unterschiedlichen Wohnformen.

Zum Beispiel: In einer Wohngemeinschaft leben drei Menschen mit Behinderungen. Aber nur ein Bewohner muss rund um die Uhr betreut werden. Daher muss laut Gesetzentwurf der Staatsregierung die gesamte WG alle Anforderungen erfüllen, die auch ein großes Pflegeheim nachweisen muss. Bleibt Schwarzgelb bei diesen realitätsfernen Regeln, macht sie die Vielfalt der sächsischen Einrichtungen kaputt. Hingegen sorgen wir mit unserem Gesetzentwurf dafür, dass eine Einrichtung nur die Anforderungen leisten muss, die das Schutzbedürfnis und die Abhängigkeit des Bewohners von dem Leistungsanbieter erforderlich machen.

Es gibt noch viele weitere Gründe, die Beratung des Gesetzes zu verschieben. So ist noch völlig unklar, welche Auswirkungen das Bundes-Pflege-Neuausrichtungsgesetz konkret haben wird. Zudem haben Staatsregierung wie auch die Regierungskoalition die Chance vertan, die UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umzusetzen. Der Beschluss eines sächsischen Wohn- und Betreuungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt ist daher unsinnig. Wir reichen den Koalitionsfraktionen die Hand, um ein gemeinsames Wohn- und Betreuungsgesetz im Sinne der pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Sachsen vorzulegen.“

Siehe auch:

Gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD „Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Sächsisches Wohn- und Betreuungsgesetz – SächsWoBeG) GesEntw DIE LINKE, SPD 24.08.2011 Drs 5/6764

Dresden, den 8. Juni 2012