Sachsen braucht ein Sportfördergesetz

„Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat im Dialog mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern, Ehrenamtlichen aus Vereinen und Verbänden sowie Kommunalpolitikern einen Entwurf für ein Sportfördergesetz erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Es wird auf der nächsten Plenarsitzung des Sächsischen Landtags in der kommenden Woche in 1. Lesung debattiert.

Sachsen muss auch in Zukunft ein attraktives Sportland bleiben: Aber durch die Kürzungen der schwarzgelben Staatsregierung sind notwendige Investitionen in den Sport fast zum Erliegen gekommen: Bis 2010 standen jährlich noch rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Aber 2011 waren es nur noch 2,85 Millionen Euro und 2012 nur noch lächerliche 880.000 Euro. Um die Sportförderung in Sachsen dauerhaft abzusichern, brauchen wir also ein wirksames Sportfördergesetz.

 Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:

  • Einrichtung eines Landesinvestitionsprogramms für die kommunale Sportinfrastruktur von jährlich 25 Millionen Euro.
  • Erhöhung der Unterstützung der Landes- und Kreissportbünde auf jährlich 20 Millionen Euro aufgrund gestiegener Mitgliedszahlen.
  • Verbesserung der Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.
  • Stärkung des Schulsports und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen.
  • Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung.

Mit unserem Sportfördergesetz wollen wir die Planbarkeit und die Verlässlichkeit sowie die finanzielle Absicherung des Sportes endlich gesetzlich verankern. Sachsen ist ein Sportland und braucht deshalb aktive Unterstützung statt schwacher Lippenbekenntnisse.“

 Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag „Gesetz über die Förderung des Sports im Freistaat Sachsen“ (Sächsisches Sportfördergesetz), Drucksache 5/9232, finden Sie unter der Rubrik Landtag, Downloads von Anfragen und Anträgen, Sportpolitik.

Dresden, den 6. Juni 2012