Kaßberg gehört ins Gedenkstättengesetz

„Die geplante Gedenkstätte auf dem Chemnitzer Kaßberg, die an das Leid der dort inhaftierten Menschen im Dritten Reich sowie an die tausendfachen Häftlingsfreikäufe in der DDR erinnern soll, gehört unbedingt auf die Liste der vom Freistaat geförderten Gedenkstätten.

Gerade aufgrund seiner doppelten Geschichte und des Alleinstellungsmerkmals durch den Menschenhandel im Rahmen von Häftlingsfreikäufen ist dieser Ort von besonderer, überregionaler Bedeutung. Das Ansinnen findet bei der Chemnitzer Bevölkerung großen Anklang und wird durch einen Landtagsbeschluss gestützt. Es ist daher nur konsequent, diese Unterstützung auch im neuen sächsischen Gedenkstättengesetz zu verankern.

Als Chemnitzer Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Vereins Lern-und Gedenkort Kaßberggefängnis e.V. werde ich mich weiter dafür engagieren, dass eine Gedenkstätte auf dem Kaßberg die notwendige institutionelle Förderung erhält. Die Bedingungen dafür sind absolut gegeben.“

Chemnitz, den 14. März 2012