Regierungsantrag zur Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung mutlos und ungenau

„Der Antrag der Regierungskoalitionen zur Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung hätte ein großer Wurf werden können. Der ist leider ausgeblieben. Kein Wunder: Denn weder Experten noch Betroffene wurden vorher angehört. Jedoch schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention vor, dass bei allen behindertenpolitischen Fragen Menschen mit Behinderungen oder ihre Verbände einbezogen werden müssen. Das war hier nicht der Fall.

Schwarzgelb reduziert die Probleme von Menschen mit Behinderung bei einem Gesundheitsdienstleister auf ‚klassische‘ Ärzte. Aber auf Zahnärzte und Therapeuten geht der Antrag nicht ein. Zudem sind Schwierigkeiten von Behinderten nicht auf Kommunikation beschränkt. Ein großes Problem stellt nach wie vor die mangelnde Barrierefreiheit dar: So müssen beispielsweise manche Betroffene am Wochenende über 100 km zurücklegen, nur um eine barrierefreie Notfallpraxis zu finden.

Auch dass nur ein kleiner Teil der Menschen überhaupt ein Recht auf eine Assistenzkraft hat, die sie im Alltag unterstützt, ist ein weiterer Umstand, der im Antrag unberücksichtigt bleibt.

Fazit: Liebe Staatsregierung, es genügt nicht, Inklusion formal zu unterstützen. Sie müssen sie gestalten!“

Dresden, den 26. Januar 2012