Millionengrab Standortegesetz

„Das gestern vom Sächsischen Landtag verabschiedete Standortegesetz wird sich schnell als Millionengrab erweisen. 300 Millionen Euro wird der Freistaat Sachsen für Schließung und Umzüge von Behörden ausgeben. Bezahlen werden das die Bürgerinnen und Bürger. Frühestens ab dem Jahr 2021 erwartet die Staatsregierung erste Einsparungen; jedoch nur im Umfang von ca. zehn Millionen Euro pro Jahr.“

Das Standortegesetz wurde mit den Stimmen der schwarzgelben Regierungskoalition beschlossen. Aus Chemnitz haben dem Gesetz auch die Abgeordneten Andreas Hähnel, Peter Wilhelm Patt und Ines Saborowski-Richter (CDU) sowie Prof. Andreas Schmalfuß (FDP) zugestimmt.

Was bringt uns das Standortegesetz?

  1. Das Standortegesetz ist keine Staatsmodernisierung, sondern Staatsabbau. Der damit verbundene Stellenabbau bei Justiz, Polizei und im Finanzbereich wird dazu führen, dass der Staat wichtige Aufgaben nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann.
  2. Das Standortegesetz verlagert Aufwand und Kosten des Staates auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten, die künftig längere Wege zu den Behörden bzw. ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Von bürgernaher Verwaltung kann keine Rede mehr sein.
  3. Als besonders gravierend empfinden wir die Schließung zahlreicher Polizeidienststellen. Die Polizeireform ‚Polizei.Sachsen.2020‘ ist Bestandteil der Standortekonzeption. Über sie wurde im Rahmen des Gesetzes jedoch gar nicht abgestimmt. Wir halten es für fatal, dass der Landtag bei einer Abstimmung über die Zukunft der Polizeistruktur übergangen wird.

Hanka Kliese abschließend: „Aus meiner Sicht ist die Zentralisierung, die mit dem Standortegesetz in vielen Bereichen vorgenommen wird, der falsche Weg. Ein innovativer Umgang mit dem demographischen Wandel würde auf kleine, effiziente und flexible Verwaltungseinheiten setzen. Das wäre modern und dazu auch noch bürgernah.“

Das Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Standortegesetz sowie eine dazugehörige Übersichtskarte finden Sie unter:

http://spd-fraktion-sachsen.de/Standortegesetz

Chemnitz, den 26. Januar 2012