Umfasende Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist Menschenrecht

„Umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung sind für Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht! Durch die Ratifizierung der UN-Konvention hat sich Deutschland auf den Weg gemacht, Inklusion anzuerkennen und umzusetzen. Doch noch immer bleibt viel zu tun – gerade bei uns in Sachsen. Denn noch immer bleibt der Freistaat einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention schuldig.

Auch ist eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung z.B. im Arbeit- und Freizeitbereich keinesfalls gewährleistet. Mal mangelt es an Gebärdensprachdolmetschern oder Induktionsschleifen, oder aber Menschen mit Behinderung sind gezwungen, ihre Freizeitaktivitäten nach den starren Dienstzeiten der Fahrdienste zu richten. Solche Zustände entsprechen nicht der in der Konvention geforderten Selbstbestimmung und Partizipation.

Ich rufe deshalb dazu auf, den in Sachsen und Deutschland zögerlich beschrittenen Weg der Inklusion energisch weiterzugehen. Ich fordere die Staatsregierung auf, endlich einen Maßnahmeplan für Sachsen zu erstellen. Inklusion und damit die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ist sicherlich nicht von heute auf morgen umgesetzt. Aber wenn wir uns nicht auf den Weg machen, kommen wir niemals an!

Erfreulich sind die ersten kleinen Schritte, die im vergangenen Jahr in Sachsen erreicht worden sind: Der fraktionsübergreifende Antrag ‚Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen‘ steht dafür beispielhaft. Nun liegt der Ball bei der Sächsischen Staatsregierung, die aufgefordert ist, bis März 2012 einen entsprechenden Aktionsplan zur Umsetzung des Artikels 24 der UN-Konvention zu erarbeiten.“

Dresden, den 2. Dezember 2011