Mobilitätseingeschränkte Menschen leider vergessen

„Heute wurde mit den Stimmen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Neuordnung des sächsischen Gaststättenrechts abgelehnt, der die barrierefreie Nutzung von Gaststätten festgeschrieben hätte.

Im bisher geltenden Bundes-Gaststättengesetz ist eine barrierefreie Nutzung von Gaststätten durch mobilitätseingeschränkte Menschen zwingend vorgeschrieben. Im heute beschlossenen Gesetz für Sachsen fehlt dieser Passus aber völlig. Zukünftig werden also die legitimen Interessen von Menschen mit Rollstühlen, Rollwagen, Kinderwagen oder Gehhilfen im Freistaat nicht berücksichtigt.

Zwischen der letzten Änderung des Bundesgaststättengesetzes und der jetzigen sächsischen Regelung liegt zudem die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bund und Länder. Die Ablehnung unseres Änderungsantrages ist also nicht nur eine menschliche Missachtung von Menschen mit Behinderung, sondern ein dreister Bruch einer UN-Konvention. Mit der heutigen Entscheidung zementiert Schwarzgelb Sachsens Rolle als behindertenpolitisches Schlusslicht in Deutschland.“

Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag finden Sie unter der Rubrik „Landtag“, „Anfragen und Anträge“.

Dresden, der 29. Juni 2011