Zwei Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – eine ernüchternde Zwischenbilanz für Sachsen

„Der zweite Jahrestag der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollte ein Grund zum Feiern sein. Das Vertragswerk stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung nachhaltig und ist ein wunderbares Geschenk für unsere Gesellschaft. Leider hat Sachsen aus diesem Geschenk bisher wenig gemacht. Was die praktische Umsetzung der UN-Konvention betrifft, geraten wir gegenüber anderen Bundesländern immer mehr ins Hintertreffen. Ob bei der baulichen Barrierefreiheit, die nicht selten hinter Denkmalschutzkriterien zurücksteht, bei der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nicht-behinderten Kindern oder der Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie im Freizeitbereich – in keinem der genannten Feldern setzt Sachsen die Bestimmungen der UN-Behindertenrechts­konvention in vollem Umfang um!“, so die behinderten­politische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Hanka Kliese.

„Deshalb fordere ich die Sächsische Staatsregierung auf, endlich einen landesweiten Aktionsplan zu initiieren, der verbindliche Maßnahmen und dazugehörige Verantwortlichkeiten mit terminlichen Festlegungen festsetzt. Mit der Ratifizierung vom 26. März 2009 sind die Länder sogar verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen und viele sind dieser Verpflichtung bereits gefolgt – mit sichtbarem Erfolg. Die sächsische Staatsregierung fühlt sich an die Konvention – die den Rang eines Bundesgesetzes besitzt – offenbar nicht gebunden. Das muss sich ändern. Sachsen muss endlich aktiv werden und im Sinne der Konvention Menschen mit Behinderung von Beginn an in alle gesellschaftlichen Prozesse einbeziehen und mitbedenken. Viele sächsische Gesetze müssen aufgrund der neuen Rechtslage geprüft werden. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns, mit der die Staatsregierung endlich beginnen muss. Der zweite Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland bietet dazu einen schönen Anlass.“