Gleiche Teilhabe kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein Menschenrecht

In der Plenardebatte am 4. November zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen warf die SPD-Fraktion der Staatsregierung mangelndes Interesse vor. Die Große Anfrage der SPD-Fraktion ergab, dass im Freistaat die Umsetzung bisher nur mangelhaft geschehen ist. Den ebenfalls von der SPD-Fraktion gestellten Entschließungsantrag, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem Aktionsplan endlich voranzutreiben, lehnte die Regierungskoalition ab.

Hanka Kliese, Sprecherin für Behindertenpolitik der SPD-Fraktion, erklärte, dass „die Bemühungen der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Konvention marginal sind, die Wortbeiträge lediglich wohlwollend waren. CDU und FDP haben noch nicht begriffen, dass gleiche Teilhabe kein Akt der Barmherzigkeit ist, sondern ein Menschenrecht.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter anderem die Inklusion an Schulen, statt eines Abschiebens an Sonderschulen. Doch derzeit existiert in Sachsen kein Plan für die Umsetzung der Konvention. Auch gibt es im Freistaat kein inklusives Schulsystem, kein Ausbildungsprogramm für Jugendliche mit Behinderung oder inklusive Kulturräume.

Den Entschließungsantrag finden Sie unter der Rubrik Landtag, Downloads.