Geplante Kindergelderhöhung kommt Kindern von Hartz IV-Empfängern nicht zugute

Dresden, 10.12. 2009

Im Rahmen des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ ist auch eine Kindergelderhöhung um 20 Euro vorgesehen. Diese kommt den Kindern in Haushalten, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, allerdings nur dann zugute, wenn sich dadurch der bis dahin verfügbare Leistungsbetrag auch tatsächlich erhöht. Unterstützt von der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag forderte die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung auf, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Erhöhungsbetrag anrechnungsfrei als zusätzliche Leistung gelten soll. Um eine gerechte Kindergelderhöhung zu schaffen, ist es notwendig, auch den Regelsatz für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und dem SGB XII anzuheben. Damit wäre sicher gestellt, dass ALLE Kinder, eben auch jene, die ohnehin benachteiligt sind, an der Kindergelderhöhung teilhaben können.

 Die Koalitionsfraktionen lehnten dieses Ansinnen rundweg ab. FDP-Abgeordnete Kristin Schütz gab in der Begründung an, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängern über das Kindergeld hinaus Leistungen erhielten, etwa ermäßigte Eintritte und Essen bei der „Tafel“, das nach ihrer Ansicht mit 20 Euro monatlich zu berechnen sei. Damit erhob sie die soziale Stigmatisierung von Kindern gleichsam zum Privileg. Übrigens: Die „Tafeln“ in Sachsen verlieren durch den von FDP-Wirtschaftsminister Morlok beschiedenen Bewilligungs-Stopp beim Kommunal-Kombi in den nächsten Monaten eine Vielzahl ihrer MitarbeiterInnen.